2. Anfangs 2020 wurde der Gemeinderat Q._____ darauf hingewiesen, dass am Gebäude auf der Parzelle Nr. eee Bauarbeiten im Gang seien. Anlässlich eines Augenscheins am 11. Februar 2020 wurde festgestellt, dass im Gebäudeinnern ohne Baubewilligung umfassende bauliche Massnahmen getroffen worden waren. Der Gemeindeammann ordnete am 12. Februar 2020 superprovisorisch einen Baustopp an, den der Gemeinderat am 24. Februar 2020 bestätigte. Gleichzeitig forderte der Gemeinderat die Bauherrschaft auf, innert 30 Tagen ein Baugesuch nachzureichen. Am 8. Mai 2020 reichte A._____ ein Baugesuch für die sog. Renovation des bestehenden Wohnhauses ein.