Am 3. Juli 2017 reichte A._____ ein Baugesuch für die "Sanierung Wohnhaus" (Gebäude-Nr. aaa, Parzelle Nr. eee) ein. Geplant war eine komplette Sanierung und ein Ausbau zwecks dauerhafter Bewohnung. Am 19. September 2017 wies das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, das Baugesuch ab. Zur Begründung hielt es erneut fest, die Liegenschaft werde seit Ende 1998 nicht mehr zu Wohnzwecken benutzt. Sie könne nur mit sehr grossem Aufwand wieder bewohnbar gemacht werden. Gemessen an den im schweizerischen Mittelland üblichen Anforderungen sei die Liegenschaft heute als unbewohnbar einzustufen. Sie verfüge weder über eine funktionsfähige oder sanierungswürdige Heizung noch entsprechende Sani-