1. 1.1. Die Beschwerde gegen den Entscheid von C., PDAG, vom 10. Februar 2023 betreffend Behandlung ohne Zustimmung im Notfall (Zwangsmedikation) wird abgewiesen (WBE.2023.49). 1.2. Die Beschwerde gegen den Entscheid von C., PDAG, vom 11. Februar 2023 betreffend Behandlung ohne Zustimmung im Notfall (Zwangsmedikation) wird abgewiesen (WBE.2023.57). - 10 - 1.3. Die Beschwerde gegen den Entscheid der Klinik der PDAG vom 15. Februar 2023 (Abweisung Entlassungsgesuch) wird abgewiesen (WBE.2023.58). 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt.