3.2. Aus dem Akten ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin am 25. Januar 2023 wegen suizidaler Äusserungen in die Klinik der PDAG mittels fürsorgerischer Unterbringung eingewiesen wurde. Ihr Gesundheitszustand hat sich bis heute nicht entscheidend verbessert. Für den Gutachter besteht weiterhin zumindest eine latente, zeitweise auch eine akute, Suizidalität (Protokoll, S. 15).