3. 3.1. Am 11. Februar 2023 um 09:00 Uhr wurden der Beschwerdeführerin ohne ihre Zustimmung 10 mg Valium und 10 mg Haldol i.m. verabreicht. Gemäss ärztlicher Anordnung bestand das Ziel dieser Behandlung in der Lebenserhaltung, Beruhigung, Vorbeugung von Verletzungen sowie Vermeidung von Gesundheitsschäden. Ohne diese medizinische Massnahme habe die Gefahr eines ernsthaften gesundheitlichen Schadens bestanden und die körperliche Integrität Dritter sei ernsthaft gefährdet gewesen (Anordnung der Medikation ohne Zustimmung im Notfall vom 11. Februar 2023).