8. Mit Eingabe vom 27. Februar 2023 [sic] (Eingang am 26. Februar 2023 per SecureMail) erhob A. erneut Beschwerde gegen die aktuelle fürsorgerische Unterbringung sowie gegen die Abweisung des Entlassungsgesuchs. Gemäss Auskunft des Rechtsdienstes der Klinik der PDAG sind seit der Verhandlung vom 17. Februar 2023 keine neuen Entscheide ergangen, weswegen die Eingabe als Antrag auf Urteilsbegründung entgegengenommen wird. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: