Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG übertrage (WBE.2023.26). 2. Mit Eingabe vom 10. Februar 2023 (Eingang gleichentags per SecureMail) erhob A. Beschwerde gegen die notfallmässige Behandlung ohne Zustimmung. Dabei verwendete sie das Formular der Klinik der PDAG für die Beschwerde gegen die fürsorgerische Unterbringung.