B. 1. Der Zustand von A. verschlechterte sich deutlich, nachdem sie gegen Ende 2022 die Abilify-Depotmedikation abgesetzt hatte. Weil A. am 25. Januar 2023 diverse SMS mit suizidalen Äusserungen verschickt hatte, wurde sie mit Entscheid von Dr. med. H., Leitender Arzt, Spital R., gleichentags mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) eingewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer Verhandlung mit Entscheid vom 31. Januar 2023 ab und stellte fest, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 7. März 2023 bei der PDAG und danach beim Familiengericht R. liege, sofern das Familiengericht die