GaG) (Vorakten 46 ff.). Entsprechend einem E-Mail der luzernischen Gewerbepolizei vom 24. Januar 2023 wird die Abgabe unabhängig davon beansprucht, ob alkoholische Getränke von R._____ aus versandt oder am dortigen Abholschalter bezogen werden (Verwaltungsgerichtsbeschwerdebeilage 6; vgl. auch Schreiben vom 4. November 2022 [Vorakten 112]).