8. Soweit sich die Beschwerdeführerin auf das Legalitätsprinzip im Abgaberecht beruft, kann ihr nicht gefolgt werden. Gemäss Art. 127 Abs. 1 BV ist die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung in den Grundzügen im - 18 -