Das GGG, mithin auch dessen § 11, wurde per 1. Mai 1998 in Kraft gesetzt. Zuvor war die aargauische Alkoholabgabe im Gesetz über das Wirtschaftswesen und den Handel mit geistigen Getränken (Fassung vom 8. April 1975; AGS Bd. 9 S. 307 ff.) bzw. im Dekret über die Gebühren im Wirtschaftswesen und Handel mit alkoholhaltigen Getränken vom 15. Dezember 1976 (AGS Bd. 9 S. 365 ff.) geregelt. Gemäss § 47 des Gesetzes über das Wirtschaftswesen und den Handel mit geistigen Getränken wurde für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken eine jährliche Patentabgabe von Fr. 100.00 bis Fr. 1'000.00 erhoben (Abs. 1);