3.2.2. Die Beschwerdeführerin hat ihren Sitz in Q._____ und betreibt Online- Handel, unter anderem mit Spirituosen. Das Gros dieser Waren wird vom Lager und Verteilzentrum in R._____ aus an Kunden in der gesamten Schweiz per Post verschickt. Daneben bestehen für vergleichsweise kleine Quantitäten Abholschalter in Q._____, R._____ und (bis Januar 2023) S._____.