Insgesamt muss daher von einem überwiegenden Interesse an der richtigen Rechtsanwendung ausgegangen werden. 1.6. Somit standen das Gebot der Rechtssicherheit und der Grundsatz des Vertrauensschutzes dem Widerruf der Verfügung vom 20. Oktober 2021 nicht entgegen. Die Alkoholabgabe durfte in der Verfügung vom 24. Januar 2022 neu festgelegt werden. 2. 2.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, Spirituosen, die vom Lager und Verteilzentrum in R._____ per Post an die Kundschaft ausgeliefert würden, -8-