Diese meldete darauf am 14. Januar 2022 einen Gesamtumsatz mit Spirituosen von Fr. 1'407'831.00. Gestützt auf diese Deklaration und einen massgebenden Umsatz von Fr. 1'336'899.00 legte das AVS die Alkoholabgabe mit Verfügung vom 24. Januar 2022 auf Fr. 26'738.00 fest (Vorakten 36 f.; vorne lit. A/4). Aus Sicht des AVS war die Abgabeverfügung vom 20. Oktober 2021 (ursprünglich) fehlerhaft, da sie auf einer unvollständigen Deklaration der Umsatzzahlen durch die Beschwerdeführerin beruhte.