Die A._____ AG verfügte damals über eine Kleinhandelsbewilligung der Kantone Aargau, Luzern und Waadt. 2. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz (AVS), erteilte der A._____ AG mit Verfügung vom 9. Juli 2018 erstmals die Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen. Gestützt auf den mitgeteilten Spirituosenumsatz für den Abholschalter in Q._____ legte das AVS die jährliche Alkoholabgabe 2022 bis 2025 mit Verfügung vom 20. Oktober 2021 auf Fr. 1'032.00 fest.