2.2.3. Wie bereits in der Prozessgeschichte dargelegt wurde, ist der Ehemann der Beschwerdeführerin in der Schweiz wiederholt straffällig geworden und insbesondere wegen qualifizierter Drogendelikte zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weshalb seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert und er mit Urteil des Bundesgerichts 2C_445/2019 vom 7. August 2019 rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen wurde. Das Bundesgericht hielt in seinem damaligen Entscheid fest, dass die vom Ehemann begangenen (qualifizierten) Betäubungsmitteldelikte eine hinreichend schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung,