Nachdem die Beschwerdeführerin die kroatische Staatsbürgerschaft erworben hatte, reiste sie am 30. August 2001 mit neuen Ausweispapieren in die Schweiz ein, wo sie am Folgetag den Schweizer Bürger C._____ ehelichte (MI1-act. 74, 115) und ihr gestützt auf diese Ehe am 11. Juli 2003 eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde. Diese wurde auch nach der Scheidung der Eheleute am 30. April 2007 weiter verlängert.