A. Die Beschwerdeführerin und B._____, Staatsangehöriger von Bosnien- Herzegowina, reisten im November 1994 gemeinsam in die Schweiz ein, wo sie erfolglos um Asyl ersuchten, jedoch am 9. Januar bzw. 11. April 1995 im Rahmen kollektiver Regelungen des Bundesrates vorläufig aufgenommen wurden (Akten des Amts für Migration und Integration der Beschwerdeführerin [MI1-act.] 9 ff. und von B._____ [MI2-act.] 10 ff.). Nach der Aufhebung der kollektiven Aufnahme und verschiedenen weiteren Verfahren reisten die beiden am 26. Juni bzw. 3. Juli 2001 kontrolliert aus der Schweiz aus (MI1-act. 130; MI2-act. 159).