Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 24. November 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Mit formlosem Schreiben vom 7. November 2023 retournierten die Sozialen Dienste der Gemeinde Q._____ A._____ die von ihr eingereichte Heiz- und Nebenkostenabrechnung vom 6. September 2023. A._____ wurde aufgefordert, die Rechnung selbst zu begleichen; diese könne nicht im Rahmen der Sozialhilfe bezahlt werden.