Auch das noch verhältnismässig junge Alter des Beschwerdeführers vermag die Schwere der Taten nicht zu relativieren: Zwar besteht bei delinquenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Aufnahmestaat sozialisiert worden sind, in der Regel nur wenig Raum für die Beendigung von deren Aufenthalt in der Schweiz und ist deren Straffälligkeit oft nur episodenhaft (Urteil des Bundesgerichts 2C_148/2022 vom 17. Mai 2022, Erw. 4.2.2).