6.2), weshalb bei einer blossen Rückstufung erst recht kaum mehr Raum für Relativierungen besteht. In vergleichbaren Fällen schützte das Bundesgericht sogar Landesverweisungen, selbst wenn es aufgrund eines Lockvogeleinsatzes der Polizei nicht einmal zu sexuellen Handlungen gekommen war (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_487/2021 vom 3. Februar 2023 [zehnmonatige Freiheitsstrafe und fünfjährige Landesverweisung wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern]). Umso mehr muss die hier vorliegende Delinquenz mit einem tatsächlichen Opfer Anlass für eine Rückstufung bilden. Ohnehin vermag auch das konkret ausgesprochene Strafmass die Schwere der Straftaten kaum zu relativieren.