4.3.3. Der Beschwerdeführer wurde am 28. Juni 2022 vom Bezirksgericht Dietikon wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt (MI-act. 80 ff.). Der Verurteilung lag der sexuelle Missbrauch einer fünfzehnjährigen Internetbekanntschaft zugrunde, bei welchem der Beschwerdeführer sein minderjähriges Opfer unter anderem zum Oralverkehr zwingen wollte und unter Einsatz körperlicher Gewalt auf deren Gesicht ejakulierte.