C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 18. Dezember 2023 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 10 ff.): 1. Der angefochtene Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 23. November 2023 sei aufzuheben. 2. Eventuell: Es sei der Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 23. November 2023 aufzuheben und es sei A._____ im Sinne von Art. 96 Abs. 2 AIG zu verwarnen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.