Mit nur in unbegründeter Fassung ergangenem Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 28. Juni 2022 wurde der Beschwerdeführer wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, wobei der Vollzug unter Ansetzung einer zweijährigen Probezeit aufgeschoben wurde. Zudem wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot betreffend jegliche berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen verhängt (MI-act. 80 ff.).