Dem Beweisantrag auf Aushändigung des (allgemeinen) Notendurchschnitts bzw. einer Notenskala der Anwaltsprüfungen vom Herbst 2023 im Fachbereich Strafrecht ist mangels Relevanz der Auskunft für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens nicht stattzugeben. Selbst wenn aus einem ungenügenden Notendurchschnitt tatsächlich ablesbar wäre, dass die Prüfung zu schwierig war oder mehr als eine mittlere Schwierigkeit aufwies (ein derartiger Rückschluss erscheint zumindest problematisch), könnte die Beschwerdeführerin daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten, insbesondere keinen Anspruch auf eine mildere Bewertung und grosszügigere Bepunktung ihrer eigenen Arbeit.