5.2.2. Die Anwaltskommission entgegnet, der Teilaufgabe I liege das Urteil des Obergerichts SST.2022.47 vom 22. August 2022 mit der Thematik zugrunde, ob Videobilder von Verkehrsüberwachungskameras auf der Autobahn im Strafverfahren genutzt werden dürften, was auch medial (Aargauer Zeitung) aufgenommen worden sei.