enten läge. Die Ausführungen zum Antrag auf Erlass eines vorsorglichen Bauverbots während der Rechtshängigkeit der Klage seien mit nur einem Punkt bewertet worden, weil konkrete Angaben zur Nachteilsprognose sowohl in den Rz. 250 ff. als auch an verwiesener Stelle (Rz. 220 ff.) fehlten. Auch habe trotz Dringlichkeit der Massnahme (bereits erteilte Baubewilligung) ein Antrag auf den superprovisorischen Erlass des Bauverbots gefehlt.