245 ff. seien mit einem Zusatzpunkt bewertet worden. Für das von der Kandidatin angesprochene Präventivbegehren habe sie ebenfalls einen Punkt erhalten, obschon einem solchen Begehren mangels Hinweisen im Sachverhalt, die auf die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens hindeuteten, kaum Aussicht auf Erfolg beschieden sein dürfte und daher das Begehren nicht im Interesse des Kli- - 11 -