235 seien mit einem Haken versehen worden, was der Bewertung mit einem Punkt entspreche. Mehr Punkte seien aufgrund der handschriftlich vermerkten, eher schwachen Argumentation nicht angebracht gewesen, zumal Ausführungen zum "Zweck" der Dienstbarkeit im Verhältnis zu Dritten (andere Eigentümerschaft als zum Zeitpunkt der Errichtung der Dienstbarkeit) gänzlich fehlten. Die Ausführungen der Kandidatin in Rz. 245 ff. seien mit einem Zusatzpunkt bewertet worden.