nach sachlichen Kriterien ausgeübt, liege keine Rechtsverletzung vor. Nicht jede (richtige oder falsche) Ausführung wiege gleich schwer und führe automatisch zu Punkten oder Abzügen. Es komme darauf an, wie naheliegend diese seien und ob sie erhöhte Anforderungen ans juristische Denkvermögen stellten. Für die Bewertung einer Prüfungsarbeit sei auch nicht einzig und allein eine juristisch korrekte Antwort entscheidend, zumal in vielen Fällen auch alternative Lösungen nicht von vornherein ausgeschlossen seien. Entscheidend sei vielmehr die Präsentation einer juristisch vertretbaren Lösung und deren Begründung in der notwendigen Ausführlichkeit und Tiefe.