Das Kantonsgericht Graubünden habe in gleicher Weise argumentiert. Die Vergabe von nur vier Punkten sei daher schlichtweg nicht nachvollziehbar. Ihre Gedanken zu den Prozessaussichten des Unterlassungs- und Präventivbegehrens wären mit mindestens je einem weiteren Punkt zu honorieren gewesen. Demnach stünden ihr insgesamt mindestens 6 zusätzliche Punkte zu, was zu einem Total von 27 Punkten führen und der Note 4,5 entsprechen würde.