3.2. 3.2.1. Die Beschwerdeführerin rügt, der Experte sei der Empfehlung des Verwaltungsgerichts im Entscheid WBE.2017.521 vom 23. April 2018, wonach sich Punkteschemen auch bei der Bewertung von Anwaltsprüfungen aufdrängten, nicht gefolgt. Die für den Inhalt der Klage zu vergebenden 25 Punkte seien nicht weiter aufgeschlüsselt worden, was eine nachvollziehbare, willkürfreie Überprüfung und vor allem eine rechtsgleiche Behandlung der Kandidaten verunmöglicht habe.