SR 272) samt Thematisierung der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und einen angemessenen sprachlichen Ausdruck, 25 Punkte für die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen, welche dem Anliegen der Klientschaft (A. und B.) dienen, wobei die Lösungsskizze das Klagefundament näher skizziert, 5 Punkte für die Formulierung eines vollständigen und korrekten Rechtsbegehrens. Die Beschwerdeführerin erzielte mit dem von ihr verfassten Klageentwurf 17 Punkte, wovon 8 Punkte auf den Aufbau der Klage, 5 Punkte auf den Inhalt der Klage (tat- -8-