In diesem Bereich beabsichtigt C. die Errichtung einer Tiefgarage, die ihm vom Gemeinderat Q. am 9. November 2020 rechtskräftig bewilligt wurde. Daraufhin gelangten A. und B. mit einem Schlichtungsbegehren ans zuständige Friedensrichteramt, mit dem Antrag, dass C. die Ausführung der bewilligten Tiefgarage zu verbieten sei. Mangels Einigung im Schlichtungsverfahren wurde die Klagebewilligung ausgestellt. (Skizze)