Im Jahr 1981 hatten die damaligen Eigentümer dieser beiden Grundstücke einen Dienstbarkeitsvertrag mit einer Bauverbotsdienstbarkeit zugunsten der Parzelle Nr. aaa und zulasten der Parzelle Nr. bbb betreffend den rot schraffierten Bereich auf der Parzelle Nr. bbb abgeschlossen und im Grundbuch eintragen lassen (vgl. dazu den nachfolgenden Ausschnitt aus dem zum Dienstbarkeitsvertrag gehörigen Situationsplan). In diesem Bereich beabsichtigt C. die Errichtung einer Tiefgarage, die ihm vom Gemeinderat Q. am 9. November 2020 rechtskräftig bewilligt wurde.