3. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, sämtliche Beilagen im Praktischen Fall Strafrecht zuhanden der Beschwerdeführerin herauszugeben, unter anschliessender Ansetzung einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung zur Ergänzung der Begründung der Beschwerde im Praktischen Fall Strafrecht. 4. Unter Kostenfolgen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2024 beantragte die Anwaltskommission die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.