1 des angefochtenen Beschlusses der Beschwerdegegnerin vom 15. November 2023 vollständig und Dispositiv-Ziff. 2 des angefochtenen Beschlusses insoweit aufzuheben, als damit der Praktische Fall ZGB mit der Note 3.50, der Praktische Fall Strafrecht mit der Note 3.00 und der Praktische Fall OR mit der Note 4.50 sowie ein Notenschnitt der schriftlichen Prüfungen von 3.70 festgelegt werden, und es sei unter Festsetzung der Note 4.50 für den Praktischen Fall ZGB, der Note 4.00 für den Praktischen Fall Strafrecht und der Note 5.00 für den Praktischen Fall OR sowie eines Notenschnittes der schriftlichen Prüfungen von 4.20 die