Der Aufwand des Rechtsvertreters des Gemeinderats Q._____ war mit einer kurzen Rechtsschrift vergleichsweise gering. Auch die Bedeutung des Falles für den Gemeinderat Q._____ und die Komplexität der Materie sind unterdurchschnittlich. Unter Berücksichtigung dieser Umstände rechtfertigt sich eine Parteientschädigung in Höhe von pauschal Fr. 1'000.00, worin Auslagen und Mehrwertsteuern enthalten sind. - 15 - Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.