Urteile des Bundesgerichts 1C_80/2022 vom 30. November 2023, Erw. 4.2, 1C_181/2022 vom 3. Oktober 2023, Erw. 4.2; je mit Hinweisen). In solchen Konstellationen fällt eine Bindung der Behörde an die Vertrauensgrundlage ausser Betracht und die Betroffenen können vom Gemeinwesen, das für die unrichtige Auskunft verantwortlich zeichnet, höchstens eine Entschädigung (für ihren Vertrauensschaden, etwa nutzlos gewordene Investitionen) fordern (vgl. ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage 2020, Rz. 706)