Die Abweichung vom Erlaubten ist deshalb nicht nur gering oder unbedeutend. Auf der anderen Seite fällt ins Gewicht, dass das Nutzungsverbot für die Restaurantküche für die Beschwerdeführer bloss vorübergehender Natur ist und sie ihr Restaurant weiterbetreiben und die Küche nutzen können, sobald sie die schon bewilligte Abluftanlage installiert und (nach Durchführung der erforderlichen Lärmmessungen) in Betrieb genommen haben, was in absehbarer Zukunft der Fall sein dürfte. Entsprechend dürfte das Nutzungsverbot, das erst nach 60 Tagen seit Rechtskraft der "Teilbaubewilligung" vom 6. April 2023 gilt, wenn überhaupt, bloss wenige Wochen oder Monate wirksam sein.