Demnach würde ein Weiterbetrieb der Restaurantküche in der streitbetroffenen Liegenschaft vor dem Einbau und der Inbetriebnahme einer für Gewerbeküchen geeigneten Lüftungs- bzw. Abluftanlage (mit einer sich an der SWKI-Richtlinie VA102-01 oder vergleichbaren Regelwerken orientierenden minimalen Leistungsstärke), die mittlerweile offenbar rechtskräftig bewilligt wurde (vgl. dazu Beschwerdeantwortbeilage 3 des Gemeinderats Q._____), klarerweise das Bundesumweltschutzrecht verletzen. Dass eine allenfalls schon bestehende Lüftungsanlage den erwähnten, erhöhten Anforderungen an Abluftanlagen von Gewerbeküchen genügen würde,