Die in erster Linie auf Feuerungsanlagen ausgerichtete, vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Jahr 1989 erlassene, 2013 überarbeitete und im Dezember 2018 aktualisierte Vollzugshilfe "Mindesthöhen von Kaminen über Dach, Kamin-Empfehlungen" regelt dabei die Mindesthöhen von Kaminen samt Anforderungen an die Kaminmündung, damit Abgase dort ungehindert nach oben austreten können (Ziff. 2.1), die minimale Austrittsgeschwindigkeit von Abgasen (Ziff. 2.2) so- -9-