6 LRV sind Emissionen möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung möglichst vollständig zu erfassen und so abzuleiten, dass keine übermässigen Immissionen entstehen (Abs. 1). Sie müssen in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle über Dach ausgestossen werden (Abs. 2). Die in erster Linie auf Feuerungsanlagen ausgerichtete, vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Jahr 1989 erlassene, 2013 überarbeitete und im Dezember 2018 aktualisierte Vollzugshilfe "Mindesthöhen von Kaminen über Dach, Kamin-Empfehlungen" regelt dabei die Mindesthöhen von Kaminen samt Anforderungen an die Kaminmündung, damit Abgase dort ungehindert nach oben austreten können (Ziff.