keine umfassende baurechtliche Bewilligung dar. Darüber hinaus ist die Nutzung als Restaurationsbetrieb bis zur Inbetriebnahme einer für eine Restaurantküche geeigneten Lüftungs- oder Abluftanlage materiell rechtswidrig, weil sie – wie nachfolgend zu zeigen sein wird – gegen Vorschriften gegen der Umweltschutzgesetzgebung verstösst.