Eine Betriebsbewilligung ("Wirtebewilligung") vermag die baurechtliche Bewilligung für die Nutzung von Geschäftslokalitäten als Restaurationsbetrieb nicht zu ersetzen, weil für deren Erteilung andere Voraussetzungen gelten und namentlich die Einhaltung von Umweltvorschriften nicht überprüft wird. Die vom BVU, Abteilung für Baubewilligungen, mit Verfügung vom 13. Dezember 2019 erteilte Zustimmung zum Umnutzungsgesuch (Vorakten, act. 111 ff.) betrifft bloss die kantonalen Prüfbelange und stellt keine umfassende baurechtliche Bewilligung