ligten neuen Lüftungsanlage. Diese Bedingung ist nach übereinstimmender Parteidarstellung der Beschwerdeführer und des Gemeinderats Q._____ bislang nicht erfüllt. Folglich handelt es sich beim derzeitigen Restaurationsbetrieb mit Nutzung der bestehenden Küche als Restaurantküche um eine (noch) unbewilligte Nutzung. Eine Betriebsbewilligung ("Wirtebewilligung") vermag die baurechtliche Bewilligung für die Nutzung von Geschäftslokalitäten als Restaurationsbetrieb nicht zu ersetzen, weil für deren Erteilung andere Voraussetzungen gelten und namentlich die Einhaltung von Umweltvorschriften nicht überprüft wird.