Demnach sei die Anlage jedenfalls noch nicht in Betrieb und der rechtswidrige Zustand dauere an. Die Gemeinde gehe von einem Beschwerderückzug aus, sobald die Anlage in Betrieb genommen werden dürfe. Es sei schon in den nächsten Wochen mit einer Inbetriebnahme zu rechnen, sofern die massgebenden Lärmwerte nicht überschritten würden. Auf jeden Fall erweise sich die Beschwerde in der Sache als unbegründet. Die Beschwerdeführer hätten die Mängel ihres Umnutzungsvorhabens (fehlende Lüftungsanlage) anerkannt.