4. In seiner Beschwerdeantwort hält der Gemeinderat fest, dass die den Beschwerdeführern am 16. November 2023 erteilte Baubewilligung für die neue Lüftungsanlage (BG-Nr. 2023-0078) mittlerweile rechtskräftig geworden sei. Darin sei unter anderem verfügt worden, dass die Lüftungsanlage erst nach Durchführung einer Lärmmessung in Betrieb genommen werden dürfe. Der Gemeindeverwaltung sei bis anhin noch keine Meldung betreffend Fertigstellung der Lüftungsanlage mit den entsprechenden Messberichten zugegangen. Demnach sei die Anlage jedenfalls noch nicht in Betrieb und der rechtswidrige Zustand dauere an.