Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt habe dem Bauvorhaben am 13. Dezember 2019 zugestimmt. Die Gemeinde Q._____ habe ihnen den Weiterbetrieb während dieser Zeit erlaubt. Zudem lägen seit dem 1. März 2019 Wirtebewilligungen für den Betrieb der Gastwirtschaft mit Küche vor. Daher bestehe aus ihrer Sicht keine unbewilligte Nutzung. Leider habe die Gemeinde Q._____ die im Oktober 2019 nachgesuchte Umnutzung erst am 6. April 2023 bewilligt. Sie hätten allerdings bereits früher Offerten für eine neue Lüftungsanlage eingeholt, die Investition jedoch bis zum Erhalt der Teilbaubewilligung vom 6. April 2023 aufgeschoben.