Hinzu komme, dass die Nachbarn durch den Betrieb des heute bestehenden Restaurantbetriebs Geruchsimmissionen ausgesetzt seien. Ein Anspruch auf Duldung der unbewilligten Nutzung des Lokals als Restaurantbetriebs bis zur Herstellung des rechtmässigen Zustands könne weder unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes noch der Verhältnismässigkeit begründet werden. Mit der eingeräumten Frist von 60 Tagen seit Rechtskraft des Ent- -6-